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Notfall

Externe Ombudsperson nach § 15b SKHG

Mit Inkrafttreten der Krankenhaus-Schutzkonzepte- und Fehlermeldesysteme-Verordnung nach §15 SKHG wurde die Möglichkeit geschaffen, Hinweise auch anonym über eine externe Ombudsperson* einzureichen.


Die Ombudsperson dient als unabhängige, externe und vertrauliche Anlaufstelle für Meldungen zu möglichen Behandlungsfehlern, Qualitätsmängeln, Risiken für die Patientensicherheit oder vergleichbare Vorkommnisse.


Alle Hinweise werden geschützt und sensibel behandelt — niemand muss Nachteile durch eine Meldung befürchten.

 

Wer kann sich melden?
Jede Person: Patientinnen und Patienten, Angehörige, Mitarbeitende sowie externe Beteiligte.

 

Ihre Kontaktperson – Dr. Florian Wölk
Telefon: (0681) 3836580 | E-Mail woelk@ra-glw.de
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 14:30–17:00 Uhr

 

Postanschrift:
Dr. Florian Wölk
Rechtsanwälte Giring Lordt Wölk PartGmbB
Rathausplatz 8
66111 Saarbrücken

 

Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

 

Vertraulichkeit und Anonymität

Beschwerden oder Hinweise können anonym eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Angaben innerhalb der Meldung – z. B. eine E-Mail-Adresse oder beschreibende Details – können Rückschlüsse auf die Identität zulassen. Auch in diesem Fall werden alle Daten streng vertraulich behandelt, sicher übermittelt und geschützt gespeichert.

 

Ablauf einer Meldung

  • Eingang einer Meldung wird – sofern Kontakt möglich – innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
  • Prüfung der Ombudsperson innerhalb von 14 Tagen.
  • Relevante Hinweise werden auf Wunsch anonymisiert oder mit Einwilligung weitergeleitet.
  • Rückmeldung an Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber innerhalb von 6 Wochen, soweit erreichbar.

 

 

* Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Personen, die eine Meldung an die Ombudsperson des CaritasKlinikum abgeben, daraus keine Nachteile entstehen. Es ist eine vertrauliche Bearbeitung aller Daten sowie eine sichere Übertragung und Speicherung der Daten gewährleistet. Beschwerden können bei der Ombudsperson auch anonym eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass Angaben im Rahmen einer Beschwerde, bspw. die Angabe einer E-Mailadresse, Einfluss auf die Anonymität haben können. Soweit anonyme Beschwerdeführende Angaben machen, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen, werden diese selbstverständlich durch die Ombudsperson vertraulich behandelt.