23.03.2020

Besucherregelungen in der Geburtshilfe

Im Hinblick auf die Besuchsverbote sind einige Fragen schwangerer Frauen bei uns angekommen, die wir an dieser Stelle beantworten möchten.
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Entbindung:
Schwangere dürfen zur Geburt von ihrem Partner begleitet werden. Verlässt der Partner das Haus, wird er wie ein Besucher gesehen und darf nicht mehr eingelassen werden. Selbstverständlich kann er am Entlassungstag Mutter und Kind auf der Station abholen. Kommt eine Schwangere in Begleitung einer Übersetzerin und ihrem Partner, wird die Dolmetscherin als Begleitperson angesehen und nimmt den Platz des Partners ein.

 

Familienzimmer:
Der Partner muss nach der Entbindung im Haus verbleiben. Es ist darauf zu achten, dass er ein Patientenarmband trägt um sich ausweisen zu können.

 

Um alle Patienten gleich schützen zu können, bitten wir um Verständnis der verschärften Isolationsmaßnahmen.

 

Bei Unklarheiten bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

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